Einwände zum Bebauungsplan Nr. 1239 – Rahm – „Rahmerbuschfeld“ und zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 7.45 – Süd –

 

Liebe Naturfreunde des Rahmerbuschfeldes,

 

bitte unterstützen Sie uns weiterhin so tatkräftig!

Empfehlen oder leiten Sie die Informationen unserer Homepage weiter und erheben Sie Einwände, vielleicht gemeinsam mit Freunden oder Nachbarn.

Wir stellen Ihnen Textbausteinen zur Information und Anregung für eine individuelle Einwendung zur Verfügung.
Jeder Einwand zählt.

Gemeinsam können wir viel erreichen!

Ihre Bürgerinitiative

 

Die Adresse zu der die Einwände  bis zum 02.07.21 geschickt werden können:

Frau Eileen Padberg

Raum 432

Stadthaus, Eingang Moselstrasse

Friedrich-Albert-Lange-Platz 7

47051 Duisburg 

Email:

e.padberg@stadt-duisburg.de 

Hier finden Sie eine Formulierungsvorlage für Ihren Einwand:

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Unnötige Flächeninanspruchnahme

Einwand: Die Begründung für die Neuinanspruchnahme von unzerschnittenen Grünflächen ist mangelhaft und entspricht nicht den Anforderungen zur Klimaanpassung.

Die unnötige Flächenversiegelung wäre ein massiver Eingriff in den Naturhaushalt und wirkt Schutzzielen zur Reduzierung von Flächenversiegelung und den Herausforderungen des Klimawandels entgegen.

Einwand: Die Bebauung würde eine ökologisch und klimatisch bedeutsame, unzerschnittene grüne Landschaft unwiderruflich zerstören.

Die unzerschnittene Landschaft mit dem angrenzenden Waldgebiet dient zur Erholung und als städtische Frischluftschneise.

Einwand: Die Bebauung würde das angrenzende FFH-/ Natura 2000-Gebietes erheblich negativ beeinträchtigen.

Einwand: Die Planung widerspricht den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung.

Einwand: Die Umwandlung von Landschaftsschutzgebiet in Bauland ist mangelhaft begründet.

Einwand: Der Bebauungsplan widerspricht dem öffentlichen Interesse der in Rahm lebenden Bürger.

Umwelt

Einwand: Die Bebauung würde zur Zerstörung eines ökologisch wertvollen Biotops führen.

Das einzigartige Biotop Rahmerbuschfeld bildet eine kaum noch in Duisburg vorhandene intakte Nahrungskette und ein Zuhause vieler Vogel- und Tierarten, wie etwa für Rotmilane, Habichte,­Schleiereulen, Kolkraben, Mauersegler, Kleinspechte und Fledermäuse.

Einwand: Die Bebauung würde geschützte Tierarten im Plangebiet und im angrenzenden FFH-­Gebiet erheblich beeinträchtigen.

Einwand: Die Artenschutzprüfung hat erhebliche Mängel.

Mit der geplanten Bebauung würden etwa 4,2 Hektar Nahrungshabitat für die dort ansässigen Tiere komplett und unwiderruflich vom Menschen beansprucht und die Tiere verdrängt werden.

Einwand: Erhebliche Beeinträchtigung des Rahmerbuschfeldes als Frischluftschneise für Rahm und Duisburg.

Einwand: Die Planung entspricht nicht den Erfordernissen des heutigen Klimaschutzes.

Nahversorger / Neubau Wohngebäude

Einwand: Es gibt keinen Bedarf für den Neubau eines großflächigen Einzelhandels.

Viele Rahmer schätzen seit fünfzig Jahren ihren Nahversorger Edeka in der Ortsmitte, der wirtschaftlich gut läuft und Erweiterungspotential hat. Im nahen Umfeld sind weitere Nahversorger wie etwa Netto, Lid/ und Aldi Süd vorhanden.

Einwand: Der derzeitige Edeka in der Ortsmitte könnte erhalten bleiben und hat Erweiterungspotenzial.

Der Standort des Nahversorgers in der Ortsmitte gegenüber der Kirche, ist seit fünfzig Jahren ein beliebter nachbarschaftlicher Treffpunkt, den wir Rahmer erhalten wollen.

Einwand: Die Begründungen zum Anlass der Planung entsprechen nicht den Gegebenheiten vor Ort.

Einwand: Es sind viele Nahversorger in der unmittelbaren Umgebung vorhanden.

Einwand: Die Begründung für die Notwendigkeit des Neubaus eines großflächigen Einzelhandels und der Wohngebäude ist mangelhaft.

Einwand: Die Abstimmung mit innerörtlichen Betrieben und Nachbargemeinde ist mangelhaft.

Einwand: Die Auswirkungen auf die Nahversorger im Umfeld wurden mangelhaft berücksichtigt.

Auswirkungen auf Rahm /Infrastruktur/ Immissionen

Einwand: Durch die Bebauung wäre mit erhöhten Immissionsbelastungen, wie etwa Schall und Licht, gebietsfremden Kundenverkehr sowie LKW Zu- und Abfahrten zu rechnen.

Einwand: Die Bebauung würde zu unzumutbaren, erhöhten Verkehrsbelastungen führen.

Einwand: Die Bebauung würde zu einem Verlust von Wohnort- und Lebensqualität führen und den Charakter Rahms erheblich beeinträchtigen.

Einwand: Die Bebauung würde zur Überlastung der knappen Ressourcen der Grundschule GGS Am Knappert führen.

Einwand: Die Bebauung würde zu einer nicht beherrschbaren Belastung der Feuerwehr führen.

Einwand: Die geplanten Lärmschutzmaßnahmen sind mangelhaft.

Einwand: Tödliche Gefährdung durch CO-Pipeline.

Gefährdung der intakten Co-Pipeline durch die Bauarbeiten sowie nicht ausreichende Schutzstreifen und Abstände.

Landschafts- und Ortsbild

Einwand: Erhebliche Beeinträchtigung des Stadt- und Landschaftsbildes.

Das Landschaftsschutzgebiet mit den Pferdekoppeln, der Tier- und Pflanzenwelt, dem denkmalgeschützten Ventenhof und dem freien Blick auf Wiesen und Wald prägen die Natur und das Landschaftsbild von Rahm.

Einwand: Erhebliche Beeinträchtigung von erhaltenswerten Ortsteilen

Einwand: Verschlechterung des Stadt-Images von Duisburg durch retortenartige Bebauung und Beeinträchtigung des dörflichen Charakters von Rahm.

Einwand: Die Bebauung würde zu einem Verlust von Wohnort- und Lebensqualität führen und den Charakter Rahms erheblich beeinträchtigen.