Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld
Duisburg-Rahm, NRW
Die Bürgerinitiative „Naturerhalt Rahmerbuschfeld“ ist eine Interessengemeinschaft mit dem einzigen Sinn und Zweck, das Landschaftsschutzgebiet „Rahmerbuschfeld“ als komplettes Biotop und Naherholungsgebiet zu erhalten und die Ortsmitte von Duisburg-Rahm zu bewahren.
Das Rahmerbuschfeld liegt in der 300-Meter-Pufferzone des FFH (Flora Fauna Habitat) Naturschutzgebietes „Überanger Mark“, bildet mit diesem ein zusammenhängendes Biotop und ist durch die naturnahe Bewirtschaftung des Ventenhofes und der landwirtschaftlichen Fläche inkl. der natürlichen Sukzessionsfläche mit Baum-, Strauch- und Kräuterbestand über die Jahre hinweg zu einem wahren Paradies für eine Vielzahl von Tierarten geworden. Darunter befinden sich auch viele Zugvögel und äußerst seltene Tierarten der roten Liste wie zum Beispiel die Feldlerche oder der Wiesenpieper. Diese zu schützen und die wichtige Klimafunktion als Frischluftoase für den Ort Rahm und die Stadt Duisburg für uns und unsere nachfolgenden Generationen zu erhalten, ist unsere vordringlichste Aufgabe.
Die Bürgerinitiative wird, um dieses Ziel zu erreichen, hauptsächlich Aufklärungsarbeit betreiben, um sowohl bei den Bürgern als auch bei den politischen Entscheidungsträgern ein Bewusstsein für die Einzigartigkeit und Wichtigkeit dieses Naturparadieses für Mensch und Tier zu entwickeln. Einzelne Arbeitsgruppen befassen sich unter anderem mit Infrastrukturproblemen des Bauprojektes Rahmerbuschfeld, während die Innovationsgruppe Alternativen ausarbeitet, wie das Dorf Rahm sinnvoll und zukunftsorientiert weiterentwickelt werden kann. Diese alternativen Modelle tragen auch dem immer drängenderen Problem des Natur- und Umweltschutzes Rechnung.
Natur pur – Rahmerbuschfeld
Erleben, genießen & entspannen
Die Natur in ihrer vielfältigen Erscheinungsform übt seit jeher einen starken Einfluss auf uns Menschen aus. Eine abwechslungsreiche Landschaft zu durchwandern, Tiere in der Natur zu beobachten, eine Blume zu betrachten oder dem Rauschen des Windes im Blätterdach zu lauschen, macht uns Menschen glücklich. Die Natur ist unsere Heimat. Unser Körper und unser ganzes System entspannen, wenn wir unsere seit Urzeiten bekannte Heimat betreten. Hier sind wir unter Freunden, den Tieren, den Pflanzen, den Elementen und so vielem mehr. Sie haben seit Anbeginn der Menschheit unseren Weg begleitet und ohne die Natur mit ihrer Artenvielfalt wären wir nicht lebensfähig. Die Erholung in einer natürlichen Umgebung ist wesentlich höher als die in einer städtischen Umgebung. Der Naturaufenthalt fördert insbesondere den Stressabbau und steigert, wie wissenschaftliche Studien bestätigen, Gesundheit und Lebensqualität. Sie lässt uns zur Ruhe kommen und löst in uns tiefes Wohlbefinden aus. Erleben Sie unsere biologische Vielfalt am Rahmerbuschfeld im Einklang mit dem Schutz der Natur. „Die Natur braucht uns nicht – aber wir brauchen die Natur“
Einzigartiges Biotop-Rahmerbuschfeld
Rahmerbuschfeld
Das Landschaftsschutzgebiet mit seinen nahezu 10 Hektar Grünfläche, eingebettet in Natur, ist ein lokales Paradies. Durch seine ökologische Nutzung als Pferdekoppel und somit unbelastet von Pestiziden, bietet es einer großen Anzahl von Vögeln und Insekten sowie anderem Getier wie Fuchs, Feldhase, Dachs, Rehen usw. eine Zuflucht. Da es gleichzeitig ein Feuchtgebiet ist, stellt sich regelmäßig der Besuch von Kröten, Fröschen, Molchen sowie von Graureihern und zuweilen auch Störchen ein. Neben einer Formationen von ca. 25 arktischen Wildgänsen, die uns dieses Jahr besuchten, sind seit geraumer Zeit durch die pestizidfreie Bewirtschaftung folgende geschützte Vogelarten auf dem Rahmerbuschfeld wieder zu Hause: Wiesenpieper, Feldlerche, Star, Kuckuck, Schleiereule, Nachtigall, Schwalbe, Gimpel, Stieglitz, Specht, Feldsperling, Heckenbraunelle, Fledermaus, Eidechse, Landschnecke und nicht zu vergessen ein Pärchen Rotmilane sowie zahlreiche andere Greifvögel wie z.B. Falken oder Bussarde. Das Rahmerbuschfeld ist eine schützenswerte Oase für Mensch und Tier. Wir konnten über die Jahre beobachten, dass sich eine Vielzahl von Tieren nicht näher als 80-100 Meter an die Häuser heranwagt. Oftmals tummeln sie sich mitten auf der Grünfläche – dort, wo sie sich sicher fühlen. Mit der geplanten Bebauung würden ca. 10 Hektar Lebensraum und wertvolles Nahrungshabitat für die dort ansässigen Tiere komplett und unwiderruflich vom Menschen beansprucht werden. Ebenso hätte die Bebauung fatale Folgen für das gesamte Dorfklima in Rahm, da die Funktion der Kalt- und Frischluftbildung „laut Flächennutzungsplan der Stadt Duisburg“ großflächig verloren ginge.
„Wir schützen die Natur und damit unsere Zukunft!“
FFH-Gebiet
Fauna – Flora
Habitat Natura 2000 in Nordrhein – Westfalen
In NRW gibt es trotz der hohen Bevölkerungsdichte natürliche und naturnahe, aber auch wertvolle kulturgeprägte Lebensräume sowie Pflanzen- und Tierarten, für die wir eine europaweite, zum Teil sogar weltweite Verantwortung tragen. Diese Lebensräume und Artenvielfalt sind Bestandteil grenzüberschreitender europäischer Landschaftsräume mit einer einzigartigen biologischen Vielfalt. Ihr Schutz und ihre Erhaltung kann nur erfolgreich sein, wenn über politische Grenzen hinaus gehandelt wird.
https://www.lanuv.nrw.de/natur/natura-2000
Das Landschaftsschutzgebiet Rahmerbuschfeld grenzt an Natura 2000- Nr. DE- 4606- 302 und ist als wichtiges Nahrungshabitat für Offenlandarten einzustufen. Das FFH-Gebiet der Überanger Mark ist Teil eines europäischen Netzes von zusammenhängenden Schutzgebieten. Dieser Grüngürtel zieht sich über ganz Europa. Er soll den Bestand der Artenvielfalt sichern. Mit ihnen werden als besonders schützenswert eingestufte Arten und Lebensräume gesichert.
DIE NATUR IM FOKUS
GESCHÜTZTE ARTEN DES RAHMERBUSCHFELDES
DIE EULE:
Am häufigsten ist die Schleiereule in alten Scheunen oder Höfen sowie Kirchtürmen anzutreffen, wo sie mit Vorliebe nistet. Auf dem Speiseplan stehen vor allem Mäuse und andere Nager,welche in einem niedrigen nahezu geräuschlosen Flug erbeutet werden. Jede Nacht hört man ihre kreischenden Rufe am Rahmerbuschfeld. Gesang der Schleiereule:
DIE FELDLERCHE:
Die Feldlerche demonstriert ihr gesangliches Können am liebsten aus der Luft. Sie ernährt sich von Insekten und Samen und ist aufgrund des Nahrungsmangels nur noch selten in unserer Region anzutreffen. Sie bevorzugt offene Landschaften, Wiesen und Felder. Ihr Nest errichtet die Feldlerche auf dem Boden in Mulden, die mit weichem Pflanzenmaterial ausgepolstert werden. Ihren wunderschönen Gesang hört man auf der Pferdewiese am Rahmerbuschfeld.
DER STAR:
Der Star ist ein echtes Sternchen am Vogelhimmel, ob als Singer-Songwriter, als Parodist oder als Verkleidungskünstler. Beobachtet ihr einen Star oder beobachtet er vielmehr euch? Doch nicht nur kopieren kann der Star: Selbst beherrscht er unzählige eigene Gesangsmotive, die er vor allem auf Brautschau in großer Vielfalt erklingen lässt. Gesang des Stars:
DER KUCKUCK:
Nur der männliche Kuckuck stößt den charakteristischen Kuckucks-Ruf aus. In Waldnähe sucht das Pärchen potenzielle Wirtsvögel, also Insektenfresser mit
ähnlich gefärbten Eiern. Der Kuckuck legt sein Ei dazu und seine Brut ist gesichert. Wenn die Dämmerung einbricht hört man am Rahmerbuschfeld seinen wohlklingenden Ruf. Gesang des Kuckucks:
DIE SCHWALBE:
Da die Rauchschwalbe vorwiegend in Gemäuern, beispielsweise im Stall oder der Scheuen, brütet, ist diese Vogelart auf menschliche Toleranz angewiesen. Im
Gegenzug vermindert sie die Insektenbevölkerung und lässt sich von freundlichen Vogelbeobachtern bei der Jagd und Jungenaufzucht beobachten. Am Rahmerbuschfeld sausten die Schwalben dieses Jahr in großen Schwärmen über die Weiden. Fliegt die Schwalbe hoch ,wird das Wetter schön! Gesang der Schwalbe:
DIE NACHTIGALL:
Gerade im Frühling ist er mit etwas Glück zu hören – der wunderschöne klare Gesang der Nachtigall. Doch der stimmgewaltige Vogel wird in unseren Breiten
leider immer seltener. Wer dem wohltönenden Gesang lauschen und dabei einen Blick auf den unscheinbaren Vogel erhaschen möchte, sollte besonders im
Frühjahr die Ohren spitzen. Denn mit Beendigung der Brutzeit Anfang Juni verstummt auch der Gesang der Pfeifkünstlerin bis zum nächsten Jahr. Gesang der Nachtigall:
DER SPERBER:
Aufgeregtes Kreischen von Kleinvögeln ist plötzlich aus einem Gebüsch zu hören. Ein etwa taubengroßer Vogel hat sich in einen Strauch gestürzt und fliegt jetzt mit schnellen Flügelschlägen und einer Kohlmeise im Fang nur einige Meter weiter auf einen Baumstumpf. Federn stieben- der Sperber hat mit seiner rasanten Jagd wieder einmal Erfolg gehabt und beginnt gleich damit, seine Beute zu rupfen. Das Rahmerbuschfeld bietet dem Sperber durch die steigende Population der Kleinvögel ein wichtiges Nahrungshabitat. Gesang des Sperbers:
DER GIRLITZ:
Schön anzusehen ist, wie sozial der Girlitz sich verhält. Mit seinen Artgenossen geht er friedlich um. Im Winter bilden sie zusammen mit anderen Finken große Schwärme. Monogame Pärchen kann man dabei beobachten, wie sie zusammen Nahrung suchen, schnäbeln oder einander putzen. Wenn dieses zuckersüße Verhalten nicht sein Geschrei wettmacht, was dann? Gesang des Girlitz:
DIE FLEDERMAUS:
Etwa ab Mai finden sich Fledermausweibchen zu mehreren in Quartieren, den Wochenstuben, zusammen um hier ihre Jungen zu gebären. Eine
Gruppe hat den Vorteil, dass sich die Weibchen gegenseitig wärmen können und somit nicht zu viel Eigenenergie aufbringen müssen. Die Jungen kommen nackt
und blind zur Welt und werden auch erst nach etwa 3 – 4 Wochen flugfähig. Ihre Füße sind allerdings bei der Geburt bereits so weit entwickelt, dass sie sich
in fledermaustypischer Art mit dem Kopf nach unten hinhängen können. Jeden Abend sausen die Fledermäuse über unseren Köpfen am Rahmerbuschfeld durch
die Dämmerung.
WEITERE GESCHÜTZTE ARTEN
JEDE STIMME ZÄHLT. MACH MIT, SCHÜTZE DIE NATUR UND WERDE MITGLIED!
DIE STIMMEN DER BÜRGER
DIE NATUR SOLLTE EIN THEMA FÜR JEDEN SEIN
Horst Lüdke
„Stummer Frühling – Verlust von Vogelarten“
Antwort der Bundesregierung in der Drucksache 18/12195 lesen…
Henning Münster
„Wenn die Insekten sterben – sterben auch wir!“
Pestizide spielen mit Sicherheit eine ganz große Rolle beim Insektensterben. Wir können davon ausgehen, dass es besonders bei kleinen Naturschutzgebieten durch Verfrachtung über die Luft zu einer Kontamination der Fläche kommt. Betrachtet man die geschützte Lage des Rahmerbuschfeldes, wundert mich die zunehmende Population der Vögel nicht. Absolut schützenswert!
Claudia Anthonj
„Die Natur braucht uns nicht – aber wir brauchen die Natur.“
Ich schütze die Artenvielfalt und damit unsere Zukunft!
Illugi
Befreundeter Tourguide aus Island
Herr Broda / Die Linke
Interview 06.06.2021
Frau Apel / Bündnis 90/Die Grünen
Interview 06.06.2021
Herr Dietz
Interview 06.06.2021
Herr Wiegershaus
Interview 06.06.2021
Frau Anthonj
Interview 21.06.2021
Ehepaar Schwanenberg
Interview 06.06.2021
Fr. Ciesla /BUND Duisburg
Interview 06.06.2021
Herr Sauer
Interview 06.06.2021
SUP Aloha
Stand Up Paddling aus Duisburg
DIE STIMMEN DER KINDER
Lena Müller
„Mein Opa und ich lieben Tiere. Er wird sie ganz bestimmt beschützen. Mein Opa ist Förster!“
Marie Küsters
„Im Frühling sind auf der Weide am Rahmerbuschfeld ganz viele Pusteblumen. Das sieht total lustig aus, wenn der Wind weht und die Samen durch die Luft fliegen“.
Kevin Schmidt
„Warum nehmen wir den Tieren ihr Zuhause weg? Die müssen doch auch irgendwo wohnen!“
LESERBRIEFE
YOUTUBE – KANAL
Fakten hören nicht auf zu existieren, weil sie ignoriert
werden!
FAKTENCHECK
Die folgende Zusammenfassung basiert auf der städtebaulichen Entwurfsplanung vom 19.03.2019.
Planverfasser – rheinruhr.stadtplaner
Investor – Wilma Bau und Entwicklungsgesellschaft West mbH
Stadt Duisburg – Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement
https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1619539&type=do
Im Rahmen des Konzeptes „Stadtentwicklungsstrategie Duisburg 2027“ sind für den Ortsteil Rahm vier Gebiete für die Bebauung des Nahversorgers vorgesehen. Regionalplan Ruhr hat eine Empfehlung für das Gebiet südlich Rahm-West ausgesprochen. Obwohl dieses potenzielle Baugebiet von Regionalplan Ruhr ausgewiesen und empfohlen wurde, konzentrieren sich die zuständigen Stadtentwickler von Beginn an auf das Rahmerbuschfeld. Dabei handelt es sich hier um ein Landschaftsschutzgebiet, das in der 300-Meter-Pufferzone des FFH-Gebietes „Überanger Mark“ liegt.
Eine Bebauung verbietet sich also nicht nur aus Gründen des Naturschutzes, sondern auch aus Gründen des Umweltschutzes, denn das Rahmerbuschfeld leistet als Frischluftschneise einen extrem wichtigen Beitrag zur Bekämpfung unserer Feinstaubbelastung. Es ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass laut FNP-Neuaufstellung vom 30.11.2016 die Orientierungswerte der Immission DIN 18005 für Duisburg-Rahm überschritten werden. Laut Planung wird erwartet, dass sich diese Werte durch das neue Bauprojekt weiter verschlechtern und nur durch zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen gelindert werden können. In diesem Zusammenhang verweist der stellvertretende Bezirksbürgermeister der CDU, Manfred Helten, auf die Gefahr, dass der TS Rahm sowie der Schützenverein Gefahr laufen, geschlossen zu werden, da die Lärmbelästigung für die neue Siedlung zu hoch wäre.
Ebenso ist in dem Bebauungsplan Nr. 1239-Rahmerbuschfeld unter 3.3 Landschaftsplan aufgeführt, wie das Plangebiet im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Duisburg zu gestalten ist. Höchste Priorität besteht für die Erhaltung einer naturnahen oder mit sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft. Die Zielsetzung des neuen Bebauungsplans „Rahmerbuschfeld“ ist den Entwicklungszielen des Landschaftsplans diametral entgegengesetzt.
Des Weiteren handelt es sich auf der Angermunder Straße um eine gemäß § 47a Landschaftsgesetz NW geschützte Spitzahorn-Allee. Wie kann diese geschützt werden, wenn sie der Zufahrt zum Vollversorger laut Plan weichen muss?
Laut Biotopverbundkonzept ist das Plangebiet mit der Entwicklungsmaßnahme „Nachhaltige Ackernutzung und Anlage von Rainen“ bereits belegt. Wird auch dies einfach geändert? Das Plangebiet ist Teil des Landschaftsschutzgebietes „Landwirtschaftliche Flächen in Rahm-Ost“ und liegt innerhalb des 300-Meter-Puffers zum FFH-Gebiet „Überanger Mark“. Die neuen Baupläne sehen jedoch eine Bebauung vor, die maximal noch 50-70 m Puffer zum FFH Gebiet übriglassen. Nach Punkt 3.4 Bebauungsplan ist der südliche Bereich (Fläche des Nahversorgers) als reines Wohngebiet festgesetzt. Nach § 103 BauO NRW 1970 des OVG Münster ist die Zielsetzung des neuen Bebauungsplans nicht anwendbar. Auch dieses würde bedeuten, dass wieder einmal sinnvolle Pläne zweckentfremdet würden.
Ist dem Stadtrat und der Bezirksverwaltung bewusst, dass es sich beim Ventenhof (www.ventenhof.com) um den letzten seiner Art von einst über 50 Bauernhöfen in Rahm handelt? Wenn dieses Gestüt die Hälfte seiner Weidefläche verliert, könnte das für ihn existenzbedrohend sein. Wie sich die zunehmende bereits prognostizierte Feinstaubbelastung auf die wertvolle Fohlenzucht auswirken wird, muss ebenfalls berücksichtigt werden.
Zusammengenommen würden alle Planänderungen fatale Auswirkungen auf das letzte verbliebene und einzigartige Biotop in Duisburg Rahm haben. Auf diese Thematik gehen wir in unserem beigefügten Leserbrief ausführlich ein und möchten an dieser Stelle nur die kurzgefasste Antwort der Bundesregierung zitieren: „Aufgrund der Vielzahl an Bestandsrückgängen bei den Agrarvogelarten Europas sieht die Bundesregierung erheblichen Handlungsbedarf zum Schutz der Agrarvögel.“ Wir beziehen uns dabei auf eine gestellte Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz von Agrarvögeln an die Bundesregierung mit dem Titel „Stummer Frühling – Verlust von Vogelarten“ (Drucksache 18/12195 vom 2ten Mai 2017)
Zusammenfassend ergeben sich daraus folgende Fragen:
- Warum will die Stadt ohne zwingenden Grund ein Landschaftsschutzgebiet opfern?
- Warum setzt sich die Stadt über den Bescheid des Beirates der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg hinweg, der ebenfalls eine Bebauung des Rahmerbuschfeldes ablehnt?
(Ratsinformationssystem,Rahmerbuschfeld)
https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/suchen02.asp
- Warum lehnt die Stadt die Empfehlung von Regionalplan Ruhr ab, das bereits genannte Gebiet in Rahm-West zu bebauen, wo man sich einen Vollversorger wünscht?
- Warum ist die Stadt bereit, im Rahmerbuschfeld ein hohes Risiko einzugehen, indem man die Empfehlung, einen Mindestabstand von 20 m zur CO Pipeline einzuhalten, missachtet und stattdessen zur maximierten Ausnutzung der Fläche auf 8 m heranbaut.
- Warum missachtet die Stadt den Willen von nahezu 2500 Bürgern, die sich bereits vor drei Jahren in einer Petition gegen die Bebauung des Rahmerbuschfeldes ausgesprochen haben?
- Warum geht die Stadt das Risiko ein, einen Vollversorger am Ortsrand in einer völlig unübersichtlichen S-Kurve zu platzieren, die aus Platzgründen nicht begradigt werden kann und ein erhebliches Unfallrisiko darstellt?
- Wie will die Stadt mit dem erheblich wachsenden Verkehrsaufkommen, bedingt durch die 65 neuen Wohneinheiten sowie dem durch die schlechte Lage zusätzlich erzwungenen Autoverkehr, umgehen?
- Wie will die Stadt mit den Infrastrukturproblemen umgehen? Da Kindergärten und Schulen bereits jetzt an der räumlichen Kapazitätsgrenze operieren, wäre es unumgänglich, dass die Kinder in anderen Orten untergebracht werden müssten. Dies wäre klima- und sicherheitstechnisch unverantwortlich.
Zuletzt möchten wir noch anmerken, dass die Edeka Supermärkte in Angermund sowie in Großenbaum in der gleichen Größenordnung wie der Bestehende in Alt-Rahm allesamt von den Bürgern sehr gut angenommen und frequentiert werden. Wie kann es sein, dass der Edeka Markt in Alt-Rahm der einzige ist, der davon spricht, auf Dauer keine Existenzberechtigung zu haben? Natürlich ist Gewinnoptimierung das Streben eines jeden Einzelnen. Hier haben wir es aber mit einem sehr komplexen Sachverhalt zu tun, wo man bestrebt sein müsste, das Gleichgewicht zu halten.
Betrachtet man das gesamte Bild, hat es für ganz Rahm eine negative Auswirkung auf die Infrastruktur, auf den Naturschutz, auf den Wirtschaftsbetrieb Ventenhof, die ansässige Bäckerei Sieveneck und auf das Landschaftsbild, das uns mit seiner Idylle am südlichen Ortseingang täglich begrüßt!
MÖGLICHE STANDORTE EINES VOLLSORTIMENTERS
IN DUISBURG-RAHM
Die von Herrn Linne, Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt, erwähnte Fussläufigkeit des üblichen Wirkungskreises eines Supermarktes von 700 Metern, haben wir in den folgenden Skizzen bildlich dargestellt.
- Der jetzige Standort in Alt-Rahm ist für die Bewohner, wie die Skizze eindeutig zeigt, mit Abstand am besten zu erreichen. (80 % Abdeckung von Wohngebiet)
- Der Standort in Rahm-West zeigt eine 50-55 % Abdeckung von Wohngebiet und ist somit der am zweitbesten geeignete Standort.
- Der zur Prüfung ausstehende Standort Rahmerbuschfeld deckt lediglich zu 25 % Wohngebiet ab, dafür aber zu 75 % Freiflächen und Landschaftsschutzgebiet.
Es bleibt festzuhalten, dass der Standort Edeka/Rahmerbuschfeld am schlechtesten abschneidet und fußläufig für die Mehrzahl der Rahmer Anwohner nicht zu erreichen ist.
NACHHALTIGKEIT STATT FLÄCHENFRASS – WIR SCHLIESSEN UNS DER EMPFEHLUNG DER BUNDESREGIERUNG AN!
Flächeninanspruchnahme und Nachhaltigkeitsstrategien
Die tägliche neue Flächeninanspruchnahme für Siedlungen und Verkehr in Deutschland beträgt ca. 58 – 69 Hektar. Die zunehmende Flächennutzung hat negative Auswirkungen auf die Umwelt: Die biologische Vielfalt und unzerschnittene Landschaftsräume, wichtig für wildlebende Flora und Fauna gehen verloren. Lärm und Luftverschmutzung nehmen zu.
Zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen – beeinflusst durch demografischen Wandel, Klimawandel und zunehmender Ressourcenknappheit – ist es wichtig, sparsam mit der endlichen Ressource „Fläche“ umzugehen.
Maßnahmen gegen Flächeninanspruchnahme
Die Bundesregierung hat zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme die „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ und „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Aktualisierung 2018“ beschlossen.
Diese Nachhaltigkeitsstrategie überträgt die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („Agenda 2030“), in eine nationale Strategie.
Folgende Nachhaltigkeitspostulate (Sustainable Development Goals – SDGs) unterstreichen den Wert einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik:
– SDG 11.
„Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“
– SDG 11.1.a
Nachhaltige Flächennutzung
Ziel: Senkung auf 30 ha minus x pro Tag bis 2030
– SDG 11.1.b
Ziel: Verringerung des einwohnerbezogenen Freiflächenverlustes
Die tägliche neue Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke soll bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha reduziert werden. Das Erreichen dieses Ziels ist hauptsächlich Aufgabe der Länder und Kommunen.
Statt des Neubaus auf der grünen Wiese sollen Kommunen ihre Außenbereiche erhalten, indem sie etwa durch Flächenrecycling die Möglichkeiten zur Nutzung von innerörtlicher, bereits erschlossener Flächen ausschöpfen gemäß dem Prinzip „Innen vor Außen“.
Das 2013 in Kraft getretene Baugesetz zur „Stärkung der Innenentwicklung“ (BauGB Novelle 2013) betont ausdrücklich den Vorrang von Maßnahmen zum Innenausbau bei der städtebaulichen Entwicklung. Bestehende Siedlungs- und Verkehrsflächen sollen besser genutzt werden.
Im Klimaschutzplan von November 2016 strebt die Bundesregierung an, bis 2050 die Flächeninanspruchnahme auf Netto Null zu senken. Damit hat sie die Zielsetzung der Europäischen Union aufgegriffen.
WAS DIE PRESSE SAGT
STUDIO47 INTERVIEW
Thomas Anthonj auf der Bürgerversammlung
der SPD zum Thema Naturerhalt Rahmerbuschfeld
Zum Thema Naturerhalt Rahmerbuschfeld und dem Bauvorhaben
sind in Google unter dem Suchbegriff „Rahmerbuschfeld“ bereits
einige Zeitungsartikel von folgenden Zeitungen zu finden:
„Rheinische Post (RP Online)“, „WAZ“ und „Nordbote“.
WIR SIND FÜR SIE DA. MACHE MIT, WERDE MITGLIED!
IHR KONTAKT ZUR BÜRGERINITIATIVE
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Wählen Sie im Menü des Kontaktformulares bitte den entsprechenden Unterpunkt aus und schicken Sie uns dieses,
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Die Bürgerinitiative
Naturerhalt Rahmerbuschfeld
Angermunder Straße
47269 Duisburg / Rahm
mein-rahm.de
naturerhalt.rahmerbuschfeld@gmx.de
Ihre Spende hilft!
Unser Spendenkonto:
Stadtsparkasse Duisburg
IBAN: DE70 3505 0000 0200 3656 82
GEMEINSAM DIE STIMME ERHEBEN – JETZT SPENDEN!
SPENDENAUFRUF
Für juristische Beratung, Prüfung und Gegengutachten benötigen wir finanzielle Mittel.
Falls Sie sich mit uns gegen die Pläne der Stadt wehren wollen, aber nicht die Zeit haben, können Sie dies durch eine Spende tun.
Jeder Betrag ist willkommen.
Kontoinhaber:
Duisburger Stiftung für Umwelt, Gesundheit und Soziales
Iban: DE86 3505 0000 0200 0128 96
Stichwort: Rahmerbuschfeld
(Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, bitte Name und Adresse der Spender*in angeben)
AKTUELLE INFORMATIONEN UND
VERANSTALTUNGEN DER BÜRGERINITIATIVE
Wichtig! Jede Stimme zählt!
Einwände zur zweiten Offenlage der Bauleitplanung „Rahmerbuschfeld“bis zum 19.9.22 beim [...]
Informativer Spaziergang zum Rahmerbuschfeld
Am Sonntag, den 28. August 2022 hat die Bürgerinitiative "Naturerhalt [...]
Rahmerbuschfeld retten! – Wichtig: Einwände zum Bebauungsplan! – Jede Stimme zählt!
Einwände zur zweiten Offenlage bis zum 19. Sept. 2022 beim [...]
Schlechte Luftqualität in Duisburg…und es wird nicht besser
Was zum Nachdenken: Schlechte Luftqualität in Duisburg...und es wird nicht [...]
Aktuelle Informations-Events zum Erhalt des Rahmerbuschfeldes!!!
Liebe Naturfreunde des Rahmerbuschfeldes, hiermit möchten wir Euch herzlich zu [...]
Große Beteiligung an der Kundgebung am 13.06.2022 vor der Ratssitzung zur Bebauung des Rahmerbuschfeldes!
Bei der Kundgebung am 13.06.2022 vor der Ratssitzung zur Bebauung [...]
DIE SPONSOREN DER BÜRGERINITIATIVE
MTS-Produkte GmbH
Erstellung und Konzeption der Website.
DPI-Productions
Banner- und Flyerdesign für die Bürgerinitiative.