Schleiereule statt Shopping: Rahmerbuschfeld schützen
2. Entwurf Regionalplan Ruhr 2021 Rahmerbuschfeld, Duisburg.Einwände können bezüglich des Natur- und Klimaschutzes erhoben werden. Dazu können Sie folgende Stichworte verwenden:
- Unterschreitung des Mindestabstands zum angrenzenden FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) und dessen Gefährdung, Verstoß gegen EU-Richtlinien
- Notwendige Versickerungsflächen für Regenwasser, besonders angesichts der zu erwartenden Starkregenfälle, müssen erhalten werden
- Rückläufige Niederschläge erfordern Sicherung von Regenwasser, was durch Flächenversiegelung verhindert wird
- Bedeutung des Rahmerbuschfelds als Frischluftschneise für das Stadtklima, besonders angesichts der zunehmenden Hitzesommer
- Gefährdung von schützenswerten und geschützten Tier- und Pflanzenarten, nicht zuletzt der Schleiereule auf dem Ventenhof
- Bedeutung als frequentiertes Naherholungsgebiet, besonders gern genutzt von Familien mit Kindern sowie Kindergartengruppen
- Weitere Argumente sind zu finden auf der Website der BI: http://naturerhalt-rahmerbuschfeld.de/ oder auf deren Facebook Seite.
Einwände persönlich formulieren:
„Ich fühle mich persönlich betroffen durch ….“
„Ich genieße die Naherholung und frische Luft auf meinen Spaziergängen am Rahmerbuschfeld. Deshalb …“
„Meine Familie und ich fürchten, dass …“
Als Einwände gegen den Regionalplan sind nicht geeignet:
Einwände gegen die Art der Bebauung und die dadurch entstehende Verkehrs-, Lärm- und Schadstoffbelastung.
E-Mailadresse: regionalplanung@rvr.ruhr
Postadresse: Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64, 45032 Essen
Wichtig Betreff: 2. Entwurf Regionalplan Ruhr 2021 Rahmerbuschfeld, Duisburg.