Einwände zur zweiten Offenlage bis zum 19. Sept. 2022

beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement Duisburg einreichen!

 

+++DOWNLOAD EINWENDUNGSHILFE+++

 

 

Bis zum 19. September können Einwände gegen die Bebauung des „Rahmerbuschfelds“ beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement Duisburg eingereicht werden.

 

Die Dokumente sind einsehbar unter:

https://geoportal2.duisburg.de/scripts/pbv/bpl_details_cms_iframe.php?id=1889

 

  • Das einzigartige Biotop „Rahmerbuschfeld“ bildet eine kaum noch in Duisburg vorhandene intakte Nahrungskette und eine wichtige Pufferzone gegen Störwirkungen für die geschützten Tierarten des FFH- und Naturschutzgebietes „Überanger Mark“. Mit der geplanten Bebauung würden etwa 4,2 ha Nahrungshabitat für die dort ansässigen Tierarten komplett und unwiderruflich vom Menschen beansprucht und die Tierarten verdrängen.

 

  • Es wurden ca. 61 planungsrelevante Vogelarten (inkl. Arten der Roten Liste wie etwa die im Plangebiet brütende Feldlerche, Baumfalke, Kleinspecht, Star, Bluthänfling) und 7 Fledermausarten der Roten Liste und des Anhangs IV und teilweise gleichzeitig des Anhangs II der FFH-RL (etwa Großes Mauseohr, Bechsteinfledermaus) sowie Amphibien, Reptilien und Insekten im Plan- und angrenzenden FFH-Gebiet festgestellt.

 

  • Lichtverschmutzungen, Schallwirkungen, Zerschneidungswirkungen, Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes und Kollisionsrisiken, insbesondere durch den großflächigen Lebensmittelvollsortimenters mit seinem Liefer- und Kundenverkehr der bis zu ca. 50 -100 m an das FFH-Gebiet herangebaut werden soll – würden zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Tierarten und der Umweltschutzgüter führen.

 

  • Die starke Verdrängung der heimischen Vogel- und Insektenwelt wird zunehmend problematisch für die Ökosysteme und somit auch für den Menschen.

 

  • Die unnötige Flächenversiegelung eines LSG-Gebietes mit Natura 2000 Schutzfunktionen wäre ein massiver Eingriff in den Naturhaushalt und wirkt den Schutzzielen zur Reduzierung von Flächenversiegelung sowie den Herausforderungen des Klimawandels und des Artenschutzes entgegen.

 

  • Notwendige Versickerungsflächen für Regenwasser, besonders angesichts der zu erwartenden Starkregenfälle, müssen erhalten werden.

 

  • Das Rahmerbuschfeld ist bedeutende Frischluftschneise für das Stadtklima, besonders angesichts der zunehmenden Hitzesommer.

 

  • Wir Bürger würden die Wiesen- und Waldlandschaft als Naherholungsgebiet auch für die zukünftigen Generationen unwiderruflich verlieren.

 

Das „Rahmerbuschfeld“ droht zudem ein Beispiel für die Klage der EU-Kommission zu werden, in der sich Deutschland wegen mangelnder Umsetzung der FFH-Richtlinien vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten muss. Die natürlichen Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen und deren Schutz stehen hierbei im Vordergrund.

 

Wenn auch Sie gegen die Bebauung des „Rahmerbuschfelds“ Ihre Stimme erheben möchten, haben wir hier Argumente und Vorschläge formuliert.

 

Reichen Sie Ihre Einwände bitte bis spätestens 19. September  2022 per E-Mail oder/und Post beim

Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement mit folgendem Betreff ein:

 

Stellungnahme und Einwendungen zur zweiten Offenlage betreffend

Entwurf Bebauungsplan Nr. 1239 – Rahm – „Rahmerbuschfeld“ und 

Entwurf Flächennutzungsplanänderung Nr. 7.45 – Süd –

 

Adresse:

 

Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement

Stadthaus

Frau Steinbicker

Friedrich-Alber-Lange-Platz 7

47051 Duisburg

 

oder / und per E-Mail:

 

a.steinbicker@stadt-duisburg.de

 

 

 

Machen Sie dafür bitte auch im Bekannten- und Freundeskreis Werbung!


Jede Stellungnahme zählt!


Vielen Dank für Ihre Unterstützung!